Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Sep 2025

Inhalt

A. AGBs für den Bereich Coaching.

B. AGBs für den Bereich Fotografie.

 

A. AGBs für den Bereich Coaching

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die ein/e Verbraucher/in oder ein/e Unternehmer/in (nachfolgend: „Kunde“) mit Angela Schneiderbauer, Siglstr. 14b, 82211 Herrsching, handelnd unter "AngstfreizuPferd" (nachfolgend: Anbieterin) direkt (bspw. per E-Mail o. Ä.) oder über die Terminbuchungsfunktion auf der Website www.angstfreizupferd.de über Dienstleistungen der Anbieterin abschließt.
  2. Die Anbieterin widerspricht ausdrücklich der Einbeziehung etwaiger Bedingungen des Kunden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren schriftlich eine abweichende Regelung.
  3. Unternehmer im Sinne dieser Bedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  4. Sollten sich einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen solche Bestimmungen zu vereinbaren, die so weit wie möglich den rechtlichen und wirtschaftlichen Inhalt der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen haben. Im Falle einer Regelungslücke findet diese Regelung entsprechend Anwendung.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

  1. Die Anbieterin bietet folgende Dienstleistungen für Pferd und Reiter/in an:
  • Einzelcoachings
    • Coaching für Angstreiter
    • Mehrwöchiges Intensiv Coaching
  • Seminare und Workshops
  1. Vor jeder Buchung eines Einzelcoachings erfolgt in der Regel ein kostenfreies Erstgespräch, welches direkt über die Website der Anbieterin gebucht werden kann oder über direkte Kontaktaufnahme und maximal 30 Minuten dauert. In diesem geht es darum, dass Ziel des Kunden herauszufinden und es wird festgestellt ob eine gemeinsame Zielerreichung grundsätzlich möglich ist, insbesondere also auch, ob die Anbieterin der richtige Ansprechpartner für das beim Kunden vorliegende Problem ist.
  2. Im Anschluss an das kostenfreie Erstgespräch und vor Beginn des Coachings findet verpflichtend eine bereits kostenpflichtige Erstberatung statt . Erst im Anschluss hieran können weitere Folgetermine gebucht werden. Die „Erstberatung“ hat in der Regel einen Umfang von 60 bis 90 Minuten und umfasst eine erste Analyse des Verhaltens des Pferdes bzw. Menschen sowie die Erstellung eines individuellen ersten Plans, wie der Kunde seine Ziele bestmöglich erreichen kann.
  3. Bei Online-Veranstaltungen erbringt die Anbieterin Leistungen ausschließlich in elektronischer Form per Online-Video-Konferenz bzw. bei Selbstlernkursen durch Bereitstellung eines Video-Links unter Einsatz entsprechender technischer Mittel. Zur fehlerfreien Teilnahme an der Online-Video-Konferenz muss das System des Kunden bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen, die dem Kunden auf der Website der Anbieterin mitgeteilt werden. Für die Einhaltung der Systemvoraussetzungen trägt der Kunde die Verantwortung. Die Anbieterin haftet nicht für technische Probleme, die auf mangelhafte Systemvoraussetzungen beim Kunden zurückzuführen sind.
  4. Ein persönlicher Erfolg des Kunden / Pferdes kann hierbei nicht garantiert werden. Vielmehr bieten die Dienstleistungen dem Kunden Möglichkeiten der Hilfe zur Selbsthilfe und sind als Anregungen zu verstehen. Insbesondere kann bei Ausbildungen keine Garantie für das Erreichen des gesetzten Ziels gegeben werden; das Coachingangebot umfasst die Vermittlung von Wissen, Kenntnissen und Übungen innerhalb der jeweils gebuchten Einheit. Für den Erfolg des Coachings ist es erforderlich, dass die Kunde die vermittelten Übungen sowie Hinweise und Ratschläge zu einer Verbesserung der Leistung des Pferdes konsequent und dauerhaft zu Hause umsetzt – hierauf kann die Anbieterin keinen Einfluss nehmen und weist ausdrücklich darauf hin, dass der Erfolg des Coachings von verschiedenen Einflussfaktoren abhängig ist. Insbesondere kann die Anbieterin keine Garantie für die Entwicklung des Pferdes während Coachings übernehmen. 
  5. Die Dauer einer Einzelcoaching-Einheit beträgt max. 60 min und ist insbesondere abhängig von dem jeweiligen Pferd bzw. Kunden. Die Dauer eines Intensivtrainings orientiert sich ebenfalls an den Bedürfnissen des Pferdes / Kunden und wird zwischen den Parteien individuell abgestimmt. Notwendige Pausen führen nicht zu einem Preisnachlass. Verspätungen gehen zu Lasten des Kunden. Es besteht kein Anrecht auf Minderung der Bezahlung, Anrechnung oder Verlängerung der versäumten Trainingszeit.
  6. Sollte eine Trainingseinheit, im Hinblick auf die Lern – und Leistungsfähigkeit des Pferdes, aus Sicherheitsgründen oder aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig durch die Anbieterin beendet werden, kann aus Kulanz ein Preisnachlass gewährt werden. Die Entscheidung darüber obliegt allein der Anbieterin. Wird die Trainingseinheit auf Wunsch des Kunden abgebrochen, wird die gesamte Einheit berechnet.

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

  1. Die auf der Website der Anbieterin beschriebenen Leistungen stellen keine verbindlichen Angebote der Anbieterin dar, sondern dienen zur Illustration und Abgabe eines Angebotes des Kunden.
  2. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Dienstleistungen per Terminbuchung auf der Homepage der Anbieterin oder per E-Mail, Telefon oder über ein Kontaktformular bei der Anbieterin anzufordern. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Kunde eine verbindliche Anmeldung abgibt und die Anbieterin dieses Angebot annimmt.
  3. Bei der Terminbuchung über die Homepage wählt der Kunde einen ihm passenden Termin für das kostenfreie Erstgespräch aus. Im Nachgang bekommt er ein individuelles Angebot per E-Mail, welches er binnen einer Frist von einer Woche annehmen kann, solange ist die Anbieterin hieran gebunden. 
  4. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende(n) Sprache(n): Deutsch
  5. Der Vertragstext wird seitens der Anbieterin gespeichert.
  6. Eine Anmeldung von Minderjährigen ist nur in Abstimmung mit der Anbieterin und nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten möglich.
  7. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung der Anbieterin und/oder den Angaben in der Vertragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

4. Preise und Zahlungsmodalitäten

  1. Es gelten die vereinbarten Preise. Diese werden aufgrund der geltenden Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG ohne Umsatzsteuer ausgewiesen und verstehen sich exkl. Reisekosten und Aufwandsentschädigung in der Region Starnberg (Oberbayern): Weilheim, Landsberg, Oberallgäu sowie Umland.
  2. Dem Kunden stehen derzeit folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:

Barzahlung

Überweisung

Der Kunde hat die vereinbarte Vergütung vor Beginn der Veranstaltung per Überweisung erbringen.

 

5. Stornierungen und Umbuchungen

  1. Kunden können bestätigte Termine unter den in Ziffer 2 dargestellten Bedingungen stornieren und umbuchen. Ist der Kunde Verbraucher steht ihm darüber hinaus das am Ende dieser AGB dargestellte Widerrufsrecht zu. In diesem Fall greifen die nachfolgenden Regelungen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist. Auch das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt von den nachfolgenden Regelungen unberührt.
  2. Die Teilnahmeerklärung des Kunden ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit der Anbieterin für gegenstandslos erklärt werden. Wurde keine anderweitige Regelung vereinbart, gilt generell:
  • Rücktritt bis 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 100 % Rückerstattung der vereinbarten Vergütung 
  • Rücktritt danach: 0 % Rückerstattung der vereinbarten Vergütung
  1. Ist entgegen dieser AGB eine Bezahlung nach Abschluss der Trainingseinheit vereinbart, wird dem Kunden die Differenz zwischen Buchungs- und Rückerstattungswert in Rechnung gestellt.
  2. Sofern der Anbieterin nachweislich Kosten entstanden sind, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Buchung stehen und zum Zeitpunkt des Rücktritts fällig werden, erstattet der Kunde diesen Aufwand. 
  3. Dem Kunden steht es frei, einen abweichenden Schaden nachzuweisen.

6. Durchführungsänderung durch die Anbieterin

  1. Die Anbieterin behält sich vor, die Durchführung von Trainingseinheiten abzusagen, zu verlegen bzw. zu kündigen bis zum Tag der Veranstaltung, aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit, Verletzung, unzumutbare Wetterbedingungen, Gefahr für Leib und Leben, Höhere Gewalt, behördliche Anordnungen und Empfehlungen)
  2. Ein vergleichbares Ersatzangebot wird unterbreitet. Sofern sich Anbieterin und Kunde nicht auf das Ersatzangebot verständigen können, wird die ggf. bereits gezahlte Gebühr zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegen die Anbieterin bestehen nicht.

7. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen

  1. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen den Parteien.
  2. Im Vertrag festgelegte Zeitangaben können durch die Anbieterin um +/-10% über- oder unterschritten werden, ohne dass ein Anspruch auf Erhöhung oder Minderung der vereinbarten Vergütung entsteht.
  3. Wird das Coaching auf Wunsch des Kunden verlängert, behält sich die Anbieterin vor, die zusätzliche Zeit auf Basis des zugrunde liegenden Stundensatzes gesondert zu berechnen.
  4. Wird das Coaching auf Kundenwunsch vorzeitig beendet oder beendet ein Kunde seine Aktivität vor Ende der Veranstaltung, besteht kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
  5. Verspätetes Erscheinen oder Nichterscheinen („No-show“) zu Terminen berechtigen nicht zur Minderung oder zur Rückerstattung der Teilnahmegebühr. 
  6. Werden einzelne Leistungen durch einen Kunden nicht in Anspruch genommen, so behält sich die Anbieterin vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.
  7. Sonstige Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Coaching stehen, sind in den unter Absatz 3 bis 6 genannten Fällen ggf. vollumfänglich vom Kunden zu tragen.
  8. Die Anbieterin behält sich vor, Coachingtermine im Einzelfall aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit, Verletzung, unzumutbare Wetterbedingungen, Gefahr für Leib und Leben, Höhere Gewalt, behördliche Anordnungen und Empfehlungen) abzubrechen:
  • Ist eine Fortführung zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoll und zumutbar, besteht ein Anspruch auf Vervollständigung der Leistungserbringung in adäquater Art und Weise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. 
  • Andernfalls werden die bis zum Zeitpunkt des Abbruchs erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt bzw. bereits geleistete Zahlungen anteilig zurückerstattet.
  • Ein Anspruch auf Übernahme sonstiger Kosten durch die Anbieterin besteht nicht.

 

8. Obliegenheiten des Kunden

  1. Mit der Anmeldung bestätigt der Kunde, dass er und sein Pferd in ausreichendem Maße haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen der Anbieterin ist die bestehende Haftpflichtversicherung durch Vorlage des Versicherungsscheins nachzuweisen. Chronische Erkrankungen teilt der Kunde der Anbieterin vor Leistungserbringung mit. 
  2. Entsprechendes gilt für Eigenarten des Pferdes in seinem Sozialverhalten (z. B. bekanntes situatives Aggressionsverhalten oder bekanntes Angstverhalten). 
  3. Auch besteht eine Verpflichtung des Kunden, die Anbieterin über bisherige (harmlose und heftige) Bissvorfälle bei Mensch und/oder Tier, in die sein Pferd verwickelt war, unabhängig von der Verursachung, zu informieren.
  4. Dem Kunden ist bewusst, dass es bei dem Umgang mit einem Pferd, das ein Fluchttier ist, stets zu gefährlichen Situationen kommen kann.
  5. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass geeignete Trainingsbedingungen zur Verfügung stehen. Extrem matschige oder überschwemmte Reitplätze sind keine geeigneten Trainingsflächen.
  6. Der Kunde ist verpflichtet sich im Vorfeld das Einverständnis des Stallbetreibers für einen externen Trainer einzuholen. Evtl. anfallende Zusatzkosten für z.B. Hallennutzung sind vom Kunden zu tragen. Weiterhin ist der Kunde verpflichtet, etwaige Einwilligungen weiterer Dritter, die von den Dienstleistungen der Anbieterin betroffen sein können, vor Beginn der Tätigkeit der Anbieterin einzuholen und das Vorliegen der Einwilligung gegenüber der Anbieterin zu bestätigen.
  7. Weiterhin verpflichtet sich der Kunde, sich an die jeweilige Stallordnung, an die Straßenverkehrsordnung sowie an sonstige gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zu halten.
  8. Der Kunde hat sich pünktlich zur vereinbarten Trainingszeit, zusammen mit seinem Pferd am Trainingsort einzufinden. Das Pferd ist vor Trainingsbeginn bereits geputzt, gesattelt und aufgewärmt. Der Kunde muss gewährleisten, dass das Training ohne Zeitverzögerung sofort starten kann.
  9. Für das Reiten wird empfohlen, einen Reithelm nach DIN-Norm, festes überknöchelhohes Schuhwerk und geeignete Reitkleidung zu tragen.
  10. Der Kunde ist verpflichtet, für sein Pferd eine geeignete und passende Ausrüstung zur Verfügung zu stellen.
  11. Der Kunde hat die Leitlinien zur Pferdehaltung und zum Umgang mit Pferden unter Tierschutzgesichtspunkten zu beachten. Er wird die Arbeit und den Umgang mit dem Pferd stets mit Verstand, Bedacht und Vorsicht ausüben, um Schäden an sich selbst, dem Pferd oder Dritten zu vermeiden.
  12. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, die Angaben zu seiner Person möglichst genau mitzuteilen.

 

9. Haftungsausschluss

  1. Kunde und Begleitpersonen verzichten gegenüber der Anbieterin und deren Erfüllungsgehilfen (Coach/Trainer/Betreuer) auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung stehen. 
  2. Im Fall von Beschädigung oder Zerstörung von mitgeführten fremden Sachen erklären sich der Kunde und Begleitpersonen einverstanden, den Schaden dritten Personen zu ersetzen und die Anbieterin sowie deren Erfüllungsgehilfen (Coach/Trainer/ Betreuer) freizustellen.
  3. Der Kunde ist sich darüber im Klaren, dass der Umgang mit Pferden auch bei entsprechenden Fachkenntnissen mit Risiken verbunden ist. Bei Unfällen, Schäden (auch Schäden am Pferd) und Verlusten, können Haftungsansprüche gegenüber der Anbieterin daher nur dann geltend gemacht werden, wenn hierfür Versicherungsschutz besteht oder der Kunde eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung durch die Anbieterin nachweisen kann.
  4. Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet die Anbieterin unbeschränkt, sofern die haftungsbegründenden Pflichtverletzungen vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen worden sind. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie Kardinalspflichten und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet die Anbieterin nicht.
  5. Die Haftungsbeschränkungen der vorstehenden Absätze gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  6. Ist die Haftung der Anbieterin ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

10. Vertragsdauer und Kündigung

  1. Die Vertragsdauer ist im individuellen Vertrag geregelt. 
  2. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn
  •  der Kunde mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet.
  •  der Kunde nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.

3.       Jede Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.

 

11. Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Alle durch die Anbieterin erbrachten Leistungen, auch Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Konzepte, Planungen, Layouts und ähnliches unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Parteien vereinbaren, dass alle Leistungen dem Schutz der Bestimmungen des Urheberrechts unterliegen, auch wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, wie z.B. die notwendige Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Insbesondere wird in einem solchen Fall die Anwendbarkeit der §§ 31 ff. und §§ 97 ff UrhG vereinbart.
  2. Die Werke der Anbieterin (insbesondere die Onlinekurse / Live-Trainings und sonstige digitale Inhalte) dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Das Recht, die Arbeiten in dem bestimmungsgemäßen Rahmen zu verwenden, erwirbt der Kunde mit der Zahlung des Honorars. Wiederholungsnutzungen (Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der ausdrücklichen Einwilligung der Anbieterin. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf ebenfalls der ausdrücklichen Einwilligung. Über den Umfang der Nutzung steht der Anbieterin ein Auskunftsanspruch zu. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Anbieterin.

 

12. Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von der Anbieterin auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von der Anbieterin selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Weitere Informationen kann der Kunde der Datenschutzerklärung der Anbieterin entnehmen.
  2. Dem Kunden ist ferner bekannt und er willigt darin ein, dass die Anbieterin Übungsstunden, Seminarveranstaltungen und sonstige Termine in Bild und/oder Ton mitschneidet, um ihre digitalen Auftritte wie Websites, Facebook-Auftritte, Printprodukte zu befüllen. Mit der Verarbeitung und Veröffentlichung dieser Mitschnitte von Kunde / Pferd erklärt sich der Kunde ausdrücklich einverstanden.
  3. Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung(en) jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Anbieterin ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Dienstleistungen erfolgt die Löschung nach Abschluss der Dienstleistung.
  4. Die Anbieterin verpflichtet sich darüber hinaus, während der Dauer und auch nach Beendigung von Veranstaltungen bekannt gewordenen vertraulichen Umstände des Kunden Stillschweigen zu wahren, soweit und solange keine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht. Ebenso verpflichtet sich der Kunde, über alle vertraulichen Umstände ggf. weiterer Teilnehmer unter den gleichen Voraussetzungen Stillschweigen zu wahren.

13. Besondere Bedingungen für Seminare / Workshops

  1. Soweit Workshops / Seminare vor Ort beim Kunden stattfinden, z.B. am Stall des Kunden, werden die Modalitäten individuell zwischen Anbieterin und Kunde vereinbart, der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde ein als Angebot bezeichnetes Angebot der Anbieterin durch Erklärung in Textform (bspw. E-Mail) annimmt. Ziff 3.2 und 3.3 gelten entsprechend. 
  2. Seminare / Workshop Online erwirbt der Kunde über die Website der Anbieterin und/oder eine Plattform. Nach Zahlung erhält der Kunde einen Link mit Zugangsdaten und Uhrzeit und Datum sowie ggf. ein Handout zum Inhalt des Workshops / Seminars.
  3. Die bestellten Waren werden, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart, zum Download auf der Website der Anbieterin bzw. über die genutzte Plattform zu Verfügung gestellt. Der Kunde erhält hierzu entweder einen Link per E-Mail geschickt oder wird direkt zur Downloadmöglichkeit weitergeleitet. Bei begleiteten Onlinekursen erhält der Kunde darüber hinaus seitens der Anbieterin terminbezogene Einladungen zu Online-Meeting-Plattformen.

 

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegung

  1. Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Anbieterin und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
  2. Gerichtsstand ist der Sitz der Anbieterin, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt sind.
  3. Verbraucher haben die Möglichkeit, eine alternative Streitbeilegung zu nutzen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ findet. Dort finden sich Informationen über die Online-Streitbeilegung und sie dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Streitbeilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen resultieren.
  4. Darüber hinaus ist die Anbieterin nicht bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 

 

B. AGBs für den Bereich Fotografie

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Viviane Rein, handelnd unter „Lebenserinnerungen Viviane Rein“ (nachfolgend "Auftragnehmer"), gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Auftragnehmer hinsichtlich der vom Auftragnehmer auf seiner Website beschriebenen Leistungen unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Fax, E-Mail, Brief) durch individuelle Kommunikation abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
  2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  3. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

  1. Der Kunde kann über ein ggf. vom Auftragnehmer online bereitgestelltes Kontaktformular, in Textform (z. B. per E-Mail), oder telefonisch eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Auftragnehmer richten.
  2. Der Auftragnehmer lässt dem Kunden auf dessen Anfrage hin in Textform (z. B. per E-Mail) ein verbindliches Angebot zur Erbringung der vom Kunden angefragten Leistung(en) zukommen. Dieses Angebot kann der Kunde durch eine gegenüber dem Auftragnehmer abzugebende Annahmeerklärung in Textform (z. B. per E-Mail) innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab Zugang des Angebots annehmen, wobei für die Berechnung der Frist der Tag des Angebotszugangs nicht mitgerechnet wird. Fällt der letzte Tag der Frist zur Annahme des Angebots auf einen Samstag, Sonntag, oder einen am Sitz des Kunden staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Nimmt der Kunde das Angebot des Auftragnehmers innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so ist der Auftragnehmer nicht mehr an sein Angebot gebunden.

3. Widerrufsrecht

Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Auftragnehmers.

4. Erstellung der Lichtbilder

  1.  Der Auftragnehmer erbringt Leistungen aus dem Bereich der Fotografie. Vertragsgegenstand kann sowohl die Ablichtung von Sachen als auch die Ablichtung von Personen sein.
  2. Die Fotografien werden je nach Vereinbarung zwischen den Parteien im Studio des Auftragnehmers oder an einem anderen Ort erstellt.
  3. Für die Anreise zum Fototermin ggf. entstehende Kosten trägt der Kunde.
  4. Die technische Ausrüstung zur Erstellung der Fotografien wird vom Auftragnehmer bereitgestellt.
  5. Der Auftragnehmer kann seine Leistungen persönlich oder durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal erbringen. Dabei kann sich Auftragnehmer auch der Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in seinem Auftrag tätig werden. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, hat der Kunde keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Leistung.

5. Änderung oder Ausfall des Fototermins

  1. Bei einer erheblichen Leistungsänderung kann der Kunde kostenlos vom Vertrag zurücktreten.
  2. Die Rechte gemäß vorstehender Ziffer hat der Kunde unverzüglich nach der Information des Auftragnehmers über die Leistungsänderung diesem gegenüber geltend zu machen.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Fototermin aus wichtigen Gründen, wie etwa höherer Gewalt oder Erkrankung des Fotografen kurzfristig gegen volle Erstattung einer ggf. bereits gezahlten Vergütung abzusagen. Der Auftragnehmer wird sich bei Ausfall des Fototermins um einen Ersatztermin bemühen.

6. Bearbeitung und Bereitstellung der Lichtbilder

  1. Die erstellten Lichtbilder werden im Anschluss an den Fototermin vom Auftragnehmer bearbeitet und dem Kunden in digitaler Form bereitgestellt. Sofern die Parteien nichts anders vereinbart haben, schuldet der Auftragnehmer lediglich die Bereitstellung einer von ihm getroffenen Auswahl der bearbeiteten Lichtbilder in einem bestimmten Dateiformat und in einer bestimmten Bildqualität (Auflösung) und nicht die Bereitstellung des gesamten Bildmaterials im ursprünglichen Bildformat. Dateiformat und Bildqualität der bereitzustellenden Lichtbilder ergeben sich aus dem Angebot des Auftragnehmers. Die Auswahl für die bereitzustellenden Lichtbilder trifft der Auftragnehmer nach eigenem billigen Ermessen. Je nach Vereinbarung werden die Lichtbilder dem Kunden ausschließlich online über eine Website des Auftragnehmers oder zusätzlich auf einem körperlichen Datenträger (z. B. DVD oder USB-Stick) bereitgestellt.
  2. Der Auftragnehmer kann sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Leistungspflichten der Dienste Dritter bedienen. Soweit sich hieraus besondere Mitwirkungsobliegenheiten für den Kunden ergeben, wird der Auftragnehmer den Kunden hierauf gesondert hinwiesen.

7. Mitwirkungspflicht des Kunden

  1. Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Insbesondere hat er vereinbarte Termine einzuhalten, ggf. für die Durchführung des Fototermins erforderliche Einwilligungen und/oder Genehmigungen rechtzeitig einzuholen und dem Auftragnehmer Zutritt zu den vereinbarten, nicht zum Auftragnehmer gehörenden Räumlichkeiten zu verschaffen, soweit dies für die Vertragserfüllung des Auftragnehmers erforderlich ist.
  2. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflicht, so ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass er die Fortsetzung des Vertrages nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Anspruch des Auftragnehmers auf Ersatz der ihm durch die unterlassene Mitwirkung des Kunden entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens bleibt hiervon unberührt.

8. Abnahme

  1. Entwürfe der bearbeiteten Lichtbilder werden dem Kunden über die Website des Auftragnehmers in digitaler Form zur Prüfung und Abnahme bereitgestellt. Der Kunde kann nach der Bereitstellung eines Entwurfs Änderungen bzw. Nachbesserungen verlangen, sofern diese nicht im krassen Gegensatz zu den ursprünglich vereinbarten Gestaltungsvorgaben stehen.
  2. Werden keine begründeten Beanstandungen geltend gemacht, hat die Abnahme innerhalb einer angemessenen Frist, jedenfalls aber innerhalb einer Frist von sieben Tagen ab Zugang des Entwurfs beim Kunden, zu erfolgen. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde den Entwurf innerhalb vorgenannter Frist nicht abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. Handelt der Kunde als Verbraucher, so gilt dies nur, wenn der Auftragnehmer den Kunden zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat.
  3. Verlangt der Kunde nach der Abnahme gemäß vorstehender Ziffer Änderungen vom Auftragnehmer, so kann der Auftragnehmer ihm hierfür eine zusätzliche aufwandsbezogene Vergütung berechnen. Hierüber lässt der Auftragnehmer dem Kunden auf dessen Anforderung ein konkretes Angebot zukommen. Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden werden hierdurch nicht eingeschränkt.

9. Rechtseinräumung durch den Kunden, Haftungsfreistellung

  1.  Der Kunde räumt dem Auftragnehmer die für die Erstellung der Lichtbilder erforderlichen Rechte ein. Dies umfasst insbesondere die für die Ablichtung von Sachen ggf. erforderlichen Nutzungsrechte sowie die für die Ablichtung von Personen erforderlichen Rechte (Recht am eigenen Bild). Der Kunde erklärt sich insbesondere damit einverstanden, dass der Auftragnehmer ihn für den vereinbarten Vertragszweck fotografiert. Soweit der Auftragnehmer für den vereinbarten Vertragszweck auch andere Personen fotografieren soll, ist der Kunde für die hierfür erforderlichen Einwilligungen der betroffenen Personen verantwortlich.
  2. Der Kunde räumt dem Auftragnehmer ferner die für die Bearbeitung und Bereitstellung der Lichtbilder erforderlichen Rechte ein und sichert zu, zu dieser Rechtseinräumung berechtigt zu sein.
  3. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte dem Auftragnehmer gegenüber wegen Verletzung ihrer Rechte aufgrund der vom Kunden beauftragten Fotografien geltend machen. Der Kunde übernimmt hierbei die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

10. Rechtseinräumung durch den Auftragnehmer

Sofern sich aus dem Angebot des Auftragnehmers nichts anderes ergibt, räumt der Auftragnehmer dem Kunden an den bearbeiteten und bereitgestellten Lichtbildern das ausschließliche, örtlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, diese zu privaten Zwecken zu nutzen. Die Urheberpersönlichkeitsrechte des Auftragnehmers bleiben hiervon unberührt.

11. Vergütung

Für die Leistungen des Auftragnehmers hat der Kunde an den Auftragnehmer eine Vergütung zu zahlen. Die Höhe der Vergütung sowie die Zahlungsmodalitäten werden dem Kunden im Angebot des Auftragnehmers mitgeteilt.

12. Mängelhaftung

Für Mängel der vereinbarten Leistungen haftet der Auftragnehmer nach den Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.

13. Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch die Störung seines Betriebs infolge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignissen oder infolge von sonstigen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Vorkommnissen (z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen, Verfügungen von öffentlicher Hand des In- und Auslands) veranlasst oder auf nicht schuldhaft verursachte technische Probleme zurückzuführen sind. Dies gilt auch, soweit diese Störungen bei vom Auftragnehmer beauftragten Dritten eintreten.
  2. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern der Auftragnehmer nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt haftet. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
  4. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für dessen Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
  5. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist,
  • aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

14. Kündigung des Vertrages

  1. Der Kunde kann bis zur Fertigstellung jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Kunde, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass danach dem Auftragnehmer 5 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen.
  2. Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Fertigstellung nicht zugemutet werden kann.

15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
  2. Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Auftragnehmer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

16. Alternative Streitbeilegung

Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

17. Information zum Datenschutz

Alle Informationen zum Datenschutz sind unter den AGBs für das Coaching abgelegt.

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